Prof. Dr. Kirchhof beim 4. Ärztetag

Vor mehr als 200 Ärzten und Besuchern betonte Prof. Dr. Kirchhof, das derzeitige Finanzierungssystem befinde sich auf einem „Holzweg“. So gelte etwa das Prinzip der Rationierung medizinischer Leistungen. „Wir dürfen die medizinischen Leistungen aber nicht unter Kontingentierung stellen, sondern müssen sie am tatsächlichen Bedarf orientieren“, erklärte der Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg. Außerdem versuche man den Arzt zu zwingen, einen Teil seiner Leistungen unentgeltlich zu erbringen. Dies habe sich nicht bewährt. Wenig ermutigend seien auch die Ergebnisse der Privatisierung zweier Unikliniken.

"System der Entmündigung"
Rechtsphilosophisch betrachtet beruhe das System der Gesundheitsfinanzierung in Deutschland nicht auf den Prinzipien der Freiheit und des Vertrauens. „Es handelt sich vielmehr um ein System der Entmündigung“, so Kirchhof. „Der Staat nimmt eine Zwangsangabe bei den Menschen ein, weil er glaubt die Vorausschau des Einzelnen reiche nicht aus, sich für Alter und Krankheit abzusichern.“ Die Entscheidungsmacht und Kontrolle über die Zwangsabgabe gehe dann aber von den Krankenkassen aus.

"Gesetzgeber muss Kriterien vorgeben"
Der Jurist forderte dagegen vom Gesetzgeber klare Vorgaben, welche Leistungen künftig von den Zwangsbeiträgen zu bezahlen seien. „Wir können dem Bürger nicht sagen, definiere Deine Wünsche, wir bezahlen sie.“ Dies führe zu einem System der treibenden Preisspirale. Vielmehr sei hier der Gesetzgeber gefordert, Kriterien vorzugeben.

Finanzierung  nur für notwendige Leistungen
Kirchhof unterschied dabei vier Kategorien: „Leistungen, die notwendig sind, zur Rettung des Lebens, um Schmerzen zu lindern und Heilung zu schaffen, müssen finanziert werden“, ist er überzeugt. Leistungen, die altersbedingte Beeinträchtigungen mindern, wie etwa Brillen, Hörgeräte oder künstliche Hüften sollten nach derzeitigem Verständnis ebenfalls über die Zwangsabgabe finanziert werden. In Frage stellte der Steuerrechtler dagegen die Finanzierung von „hilfreichen Leistungen“ wie Pflege, Betreuung, Gesundheitsvorsorge oder Reha-Maßnahmen. Komplett außerhalb des Systems der Zwangsabgabe sieht der Rechtsprofessor „überflüssige Leistungen“, wie etwa die Reiseapotheke für sämtliche Eventualitäten. Er verwies außerdem auf Studien nach denen ca. 50% der hergestellten Medikamente auf dem Müll landen. „Die Kosten hierfür dürfen nicht auf die Allgemeinheit abgewälzt werden“, so Kirchhof. Rund ein Drittel der Gesamtkosten im Gesundheitswesen entfallen nach Einschätzung des Steuerrechtlers auf die Kategorien drei und vier, die seiner Meinung nach nicht durch die Pflichtversicherung abgedeckt werden müssen. 

Vorbild Kfz-Versicherung
Nach wie vor plädiert Prof. Dr. Kirchhof für ein Modell der Krankenversicherung, das sich an der Kfz-Versicherung orientiert. Dabei sei jeder verpflichtet die Opfer gegen Tod und den Verlust der körperlichen Integrität zu versichern. Alles darüber hinaus bis hin zur Vollkaskoversicherung liege im Ermessen des einzelnen Bürgers. „Dieses System wäre transparenter und wirksamer, als das heutige“, ist Prof. Dr. Kirchhof überzeugt. „Die Republik ist intellektuell zwar darauf vorbereitet, hat aber politisch noch nicht die Kraft dies umzusetzen.“
 
Maßvolle Dokumentations- und Aufklärungspflicht
Zur Entlastung von Ärzten und Pflege forderte der Jurist außerdem eine „Kultur des Maßes“ etwa bei der Dokumentation und der Aufklärung von Patienten. „Wir müssen den Kopf des Arztes und der Krankenschwester frei machen für ihre eigentlichen Aufgaben“, so Kirchhof. Hier könne man den Auftrag des Arztes richtig definieren und zugleich ökonomisch richtig handeln. Die Aufklärung vor medizinischen Eingriffen solle der Rationalität der Entscheidung des Patienten eine Grundlage geben, betonte er. „Der Arzt muss aufklären über die medizinisch realen Heilungsalternativen, nicht über jede eventuelle Komplikation.“ Eine Überinformation könne im Gegenteil zu einer Destabilisierung der Arzt-Patienten-Beziehung führen. „Hier müssen Juristen und Mediziner in ein Gespräch kommen“, ist sich der Verfassungsrechtler sicher.