Das Klinische Ethikkomitee beschäftigt sich kontinuierlich mit medizinischen, pflegerischen, juristischen und ethischen Themen. Hier finden sie weitere Texte und Links zu diesen Themen.
„In der bewussten Beachtung der Patientenverfügung achten wir die Würde und das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen. Die Patientenverfügung als Ausdruck der Selbstbestimmung unserer Patienten (Bewohner/Klienten) darf nicht übergangen werden. Sie ist als bindende Vorgabe für ärztliches und pflegerisches Handeln in allen Entscheidungen mit einzubeziehen.“ Mit diesen Worten positioniert sich der BBT e. V. eindeutig zur Bedeutung der Patientenverfügung im Rahmen ärztlicher und pflegerischer Betreuung in seinen Einrichtungen. Das Direktorium des BKT wurde vom Geschäftsführenden Vorstand des BBT e. V. beauftragt, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BKT diese Leitlinie inhaltlich näher zu bringen.
Den Wortlaut der Leitlinie finden Sie hier.