Sorgenkind AVR

Der Tarif ist alt und der Einigungsdruck war groß.

Die letzte Tariferhöhung war im November 2004. Die nächste war längst fällig, aber trotz intensiver Verhandlungen konnten sich Dienstnehmer und Dienstgeber nicht auf eine gemeinsamen Rahmen verständigen. Bis 2005 orientierten sich die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR) stark am BAT (Bundesangestelltentarif) des Öffentlichen Dienstes. Aber im Jahr 2005 löste der TVÖD (Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes) den BAT ab, wodurch sich nun die Frage stellte, an welchem Tarifwerk sich die AVR zukünftig orientieren sollen. Die Dienstnehmer wollten den neuen Tarif des Öffentlichen Dienstes gerne wieder übernehmen, aber die Dienstgeber bevorzugten ein eigenes Tarifwerk. Um einen neuen Tarif zu verwirklichen, gründete die Arbeitsgemeinschaft Caritativer Unternehmer (ACU), eine Organisation der großen Träger, die Projektinnovative Arbeitsgemeinschaft (PIA), in der mit externer Unterstützung ein neuer Tarif ausgearbeitet werden sollte. Doch auch PIA brachte nicht den gewünschten Erfolg: Beschlüsse werden im Caritasbereich in der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK) getroffen und erfolgen grundsätzlich nach dem Prinzip des Dritten Weges. Die AK ist zu gleichen Teilen mit Mitarbeiter- und Arbeitgebervertretern besetzt. Entscheidungen über ein neues Tarifwerk erfordern eine Dreiviertelmehrheit – und die gab es in dieser Frage bisher nicht. Die Dienstnehmer dürfen nach der Grundordnung des kirchlichen Dienstes nicht wie im Zweiten Weg durch Streik für Arbeitsverbesserungen kämpfen, aber die Dienstnehmer können auch nicht eigenmächtig ein Tarifwerk durchsetzen.

Seit Januar 2008 gibt es nun eine neue Ordnung in der Caritas. Die Arbeitsrechtliche Kommission wurde zur Bundeskommission (BK) und die Unterkommissionen wurden zu fünf Regionalkommissionen zusammengeschlossen. Die Bundeskommission bestimmt den Tarifbereich und ihren Mittelwert, während die Regionalkommissionen den Tarif der wirtschaftlichen Lage der Region entsprechend anpassen und die Arbeitszeit, die Urlaubsregelungen etc. bestimmen.

Es hat lange gedauert, bis sich Dienstgeber und Dienstnehmer der Caritas auf eine neue Vergütungsstruktur im Rahmen der Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas (AVR) verständigen konnten. Wir fragten Werner Hemmes, Geschäftsführender Vorstand Recht, Personal, Unternehmensentwicklung, Grundsatzfragen aller Einrichtungen im BBT e. V. und Mitglied der Regionalkommission Mitte, und Reinhard Boesten, Vorsitzender der erweiterten Gesamt-Mitarbeitervertretung (eGMAV), nach den Gründen.

Die Dienstnehmerseite: „Der TVÖD ist schon Kompromiss genug“

Reinhard Boesten

Reinhard Boesten

Was sind aus ihrer Sicht die Ursachen, die dazu geführt haben, dass die Vereinbar-ungen eines AVR-Neu so schwer gefallen sind?
Die Dienstnehmer finden, dass der TVÖD für einen neuen Tarif die beste Lösung ist, aber die Dienstgeber sehen das anders. Dabei ist der TVÖD schon Kompromiss genug. Bei Dienstbeginn würden die Mitarbeitenden beim TVÖD etwas mehr verdienen als bei AVR-alt. Sie würden anfangs schnellere Lohnsteigerungen erleben, die aber immer geringer würden, so dass die Letztlohnerwartung mit dem 49./ 50. Lebensjahr beim TVÖD unter der des AVR-alt liegen würde. Der TVÖD wäre also aus meiner Sicht für den Dienstgeber letztlich billiger als der alte AVR gewesen.

Warum war Ihrer Meinung nach der TVÖD besser als ein eigenes Tarifwerk?
Mit dem TVÖD liegt ein fundiertes, auf die aktuellen Erfordernisse des Öffentlichen Dienstes angepasstes und modernes Tarifwerk vor, das geeignet ist, den bisherigen BAT auch im Rahmen des AVR zu ersetzen. Der neue Tarif muss sich dagegen erst einmal bewähren, bis er rechtssicher abgeschlossen ist. Es macht Sinn, dass es so etwas wie eine Leitwährung im Gesundheitswesen und im kirchlichen Bereich gibt, damit eine Krankenschwester in München ähnliche Arbeitsbedingungen hat wie in Hamburg. Was wir unbedingt vermeiden sollten ist, dass unmittelbar in Konkurrenz stehende Einrichtungen über den „billigeren oder teureren Tarif“ ihre Dienstleistungen teurer oder billiger anbieten müssen oder können.

Sollte es also einen Flächentarifvertrag geben?
Ja, unbedingt. Es kann nicht jeder nach der gesellschaftlichen Position und der Nähe zu Machthebeln entlohnt werden. Aus meiner Sicht schützt der AVR nicht nur die Dienstnehmer vor Ausbeutung, sondern auch die Dienstgeber vor einer völlig unklaren und zerfledderten Tariflandschaft. Wir sind eine Dienstgemeinschaft und ich kann den Sinn nicht erkennen, graduelle Unterschiede innerhalb dieser Dienstgemeinschaft zu konstruieren. In der Wertschöpfungskette ist der Medizinische Dienst natürlich wichtiger als beispielsweise der Wirtschaftsdienst, daraus entstehen ja auch die erheblichen Lohnunterschiede. Auch in der neuen Tarifstruktur sollte niemand ausgegrenzt werden. Ein Betrieb, ein Tarifwerk lautet der Grundsatz.

Wie beurteilen Sie den Dritten Weg?
Ich bin ein glühender Verfechter des Dritten Weges. Für die Beibehaltung des Dritten Weges spricht, dass man letztlich auch im Ersten oder Zweiten Weg auf Dauer nicht um einen Konsens herum kommt. Es gibt viele Betriebe des Zweiten Weges, die uns beneiden, da es bei uns noch relativ harmonisch zugeht. Trotzdem hat der Dritte Weg noch zu wenige starke Instrumente, um einen Konflikt, der durch einen Konsens nicht mehr lösbar ist, dann auch wirklich zu lösen. Die Schlichtungsprozesse sind sehr kompliziert formuliert. Es gibt keine ultimative Entscheidung über Machtverhältnisse, so dass ein Beschluss nur über die Einigung erreicht werden kann, was bisweilen sehr schwierig sein kann – wie wir ja auch in der letzten Vehandlungsrunde über zwei Jahre lang erleben mussten.

Die Dienstgeberseite: „Wir brauchen einen modernen Tarif , der Raum für Innovation läßt und gerecht ist.“

Werner Hemmes

Was waren aus Ihrer Sicht die Knackpunkte, warum die Verhandlungen über die neuen Vergütungsrichtlinien so schwer waren?
Die Verhandlungspositionen konnten unterschiedlicher nicht sein.
Die Position der Dienstgeber sah wie folgt aus: Lineare Steigerung der AVR-Vergütungen um 2,5% und Festlegung als Mittelwert ab 01.01.2008, Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines neuen Eingruppierungssystems („AVR neu“). Über einen Antrag an das in Gründung befindliche Tarifinstitut sollte die Arbeit an der Weiterentwicklung der AVR ermöglicht und auf eine fundierte Basis gestellt werden. Das Tarifinstitut sollte Daten zur Arbeitsmarktentwicklung, zu Marktanteilen nach Branchen und Trägergruppen, zur Tariflandschaft im Sozialbereich und zu den Refinanzierungsbedingungen erheben. Zudem wollten wir die Vergütung von Mitarbeitern in einfacher Tätigkeit, d.h. von den Mitarbeitern in den derzeitigen Vergütungsgruppen 11 bis 9 a bzw. Kr 1 in zwei Entgeltgruppen zusammenfassend regeln, deren Niveau unter denen des Öffentlichen Dienstes liegt und für die es keine Stufensteigerungen geben sollte. Mit dieser Maßnahme wollten wir dem Outsourcing in den unteren Lohngruppen vorbeugen.

Die Position der Mitarbeiterseite sah eine Gehaltssteigerung um 8%, mindestens EUR 200,-- pro Monat, vor. Bei den unteren Lohngruppen konnten sich die Mitarbeiter allenfalls eine Festschreibung auf das Niveau des Öffentlichen Dienstes vorstellen. Die Mitarbeiterseite sah keine Notwendigkeit, über strukturelle Änderungen zur „AVR neu“ zum jetzigen Zeitpnkt nachzudenken. Für sie stand ausschließlich die Thematik „Tariferhöhung“ im Vordergrund.

Warum waren die Dienstgeber gegen eine Übernahme des TVÖD?
Der TVÖD bildet die Strukturen des Öffentlichen Dienstes ab und nicht der Caritas. Mit der Weigerung, den TVÖD 1:1 zu übernehmen, wurde ein Paradigmenwechsel vollzogen. Mit dieser Entscheidung wurde die Leitwährung TVÖD aufgegeben. Hinter dieser Entscheidung steht die Tatsache, dass sich in vielen Einrichtungen und Hilfebereichen die Refinanzierung längst nicht mehr an den Tarifen des Öffentlichen Dienstes orientiert. Natürlich wird auch zukünftig der TVÖD eine Orientierungsgröße bei der Gestaltung der AVR sein, jedoch nur eine unter anderen den Markt bestimmenden Größen. Der TVÖD erfüllt nicht die an der Zukunft orientierten Forderungen der caritativen Unternehmen wie Leistungsentgelt, Erfolgsbeteiligung, angemessene Spartenregelungen für z.B. Hauswirtschaft und Reinigung und somit Zerstörung der Dienstgemeinschaft durch zunehmendes Outsourcing. Außerdem war der TVÖD im Jahre 2005 noch nicht richtig austariert bzw. unvollständig, d.h. er hate noch keine Eingruppierungsmerkmale in den Entgeltgruppen.

Wie geht es jetzt weiter?
Die von der Bundeskommission in ihrer Sitzung am 18./19.06.2008 in Mainz gefassten Beschlüsse stellen einen Mittelwert dar. Nach der neuen Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission ist mit diesem Mittelwertbeschluss nunmehr der Weg frei für Verhandlungen auf der Regionalebene. Die Regionalkommissionen können nun innerhalb der von der Bundesebene festgelegten Bandbreiten in den Bereichen Entgelt, Urlaub und Arbeitszeit die konkreten Werte festsetzen, die dann in den jeweiligen Regionen für die Mitarbeiter Wirkung entfalten. Die Bandbreiten wurden für die Regionalkommissionen hinsichtlich der Vergütungshöhe für das Jahr 2008 auf 7% und für die Arbeitszeit auf 6% festgesetzt. Ab dem Jahr 2009 liegen die Bandbreiten bei 10% für die Vergütung und bei 6% für die Arbeitszeit. In diesen Bandbreiten können die Regionalkommissionen von den Mittelwerten abweichen.
Sobald die Regionalkommissionen Beschlüsse gefasst haben- die Regionalkommission NRW hat am 23.06.2008 die komplette Übernahme des Ergebnisses der Beschlusskommission beschlossen, ist der Weg auch frei für die sogenannten „einrichtungsspezifischen Regelungen“, d.h. eine Regionalkommission kann nach einem entsprechenden Antrag für eine Einrichtung oder Teile einer Einrichtung von den durch sie festgelegten Regelungen der Höhe aller Vergütungsbestandteile des Umfangs der regelmäßigen Arbeitszeit und des Umfangs des Erholungsurlaubs abweichen. Ein solcher Antrag ist zu begründen und der Antragsteller hat geeignete Unterlagen beizufügen. Mit der nun gefundenen Lösung des Tarifkonfliktes wurde auch ein Einstieg in eine strukturelle Änderung zum „AVR neu“ gefunden. Unbefriedigend aus meiner Sicht bleibt nach wie vor, dass für den Bereich der Ärztevergütung keine Änderung erreicht werden konnte. Immerhin wurde ein Ausschuss eingesetzt, der neue Vergütungsregelungen für Ärzte erarbeiten soll.
Im Bereich der Tarifstruktur sind somit erste Änderungen erreicht. Es sind aber noch viele erhebliche Schritte notwendig, um die Arbeiten zu einem modernen und zukunftsfähigen Gesamtsystem zu einem Abschluss zu bringen. 

Weitere Informationen

Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes

Tarifpolitische Leitlinien

Weiterhin bietet die Homepage des Deutschen Caritasverbandes aktuelle Informationen der
Dienstnehmer und
Dienstgeber