Die letzte Tariferhöhung war im November 2004. Die nächste war längst fällig, aber trotz intensiver Verhandlungen konnten sich Dienstnehmer und Dienstgeber nicht auf eine gemeinsamen Rahmen verständigen. Bis 2005 orientierten sich die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR) stark am BAT (Bundesangestelltentarif) des Öffentlichen Dienstes. Aber im Jahr 2005 löste der TVÖD (Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes) den BAT ab, wodurch sich nun die Frage stellte, an welchem Tarifwerk sich die AVR zukünftig orientieren sollen. Die Dienstnehmer wollten den neuen Tarif des Öffentlichen Dienstes gerne wieder übernehmen, aber die Dienstgeber bevorzugten ein eigenes Tarifwerk. Um einen neuen Tarif zu verwirklichen, gründete die Arbeitsgemeinschaft Caritativer Unternehmer (ACU), eine Organisation der großen Träger, die Projektinnovative Arbeitsgemeinschaft (PIA), in der mit externer Unterstützung ein neuer Tarif ausgearbeitet werden sollte. Doch auch PIA brachte nicht den gewünschten Erfolg: Beschlüsse werden im Caritasbereich in der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK) getroffen und erfolgen grundsätzlich nach dem Prinzip des Dritten Weges. Die AK ist zu gleichen Teilen mit Mitarbeiter- und Arbeitgebervertretern besetzt. Entscheidungen über ein neues Tarifwerk erfordern eine Dreiviertelmehrheit – und die gab es in dieser Frage bisher nicht. Die Dienstnehmer dürfen nach der Grundordnung des kirchlichen Dienstes nicht wie im Zweiten Weg durch Streik für Arbeitsverbesserungen kämpfen, aber die Dienstnehmer können auch nicht eigenmächtig ein Tarifwerk durchsetzen.
Seit Januar 2008 gibt es nun eine neue Ordnung in der Caritas. Die Arbeitsrechtliche Kommission wurde zur Bundeskommission (BK) und die Unterkommissionen wurden zu fünf Regionalkommissionen zusammengeschlossen. Die Bundeskommission bestimmt den Tarifbereich und ihren Mittelwert, während die Regionalkommissionen den Tarif der wirtschaftlichen Lage der Region entsprechend anpassen und die Arbeitszeit, die Urlaubsregelungen etc. bestimmen.
Es hat lange gedauert, bis sich Dienstgeber und Dienstnehmer der Caritas auf eine neue Vergütungsstruktur im Rahmen der Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas (AVR) verständigen konnten. Wir fragten Werner Hemmes, Geschäftsführender Vorstand Recht, Personal, Unternehmensentwicklung, Grundsatzfragen aller Einrichtungen im BBT e. V. und Mitglied der Regionalkommission Mitte, und Reinhard Boesten, Vorsitzender der erweiterten Gesamt-Mitarbeitervertretung (eGMAV), nach den Gründen.
|
Tarifpolitische Leitlinien
Weiterhin bietet die Homepage des Deutschen Caritasverbandes aktuelle Informationen der
Dienstnehmer und
Dienstgeber