In ihrer Sitzung vom 06.08.2008 in Frankfurt hat die Regionalkommission Mitte die unveränderte Übernahme der
Beschlüsse der Bundeskommission vom 19.06.2008 beschlossen.
Die Dienstgeber waren mit folgenden Positionen in die Verhandlung gegangen:
- Umsetzung des Beschlusses der Bundeskommission für 2008 1 : 1
- Aufnahme von Verhandlungen für das Jahr 2009 mit dem Ziel einer Beschlussfassung noch im Jahr 2008
- Beauftragung des Tarifinstituts (Klärung regionaler Refinanzierungsbedingungen und der Tarife der Wettbewerber (insbesondere für die Altenhilfe und die ambulante Pflege)
- Abwarten, bis Gesetzeslage zur Refinanzierung der Krankenhäuser geklärt ist
- Hinzuziehen von Sachverständnigen (Pflegesatzreferenten von Verbänden und Einrichtungen).
Seitens der Mitarbeiterseite wurde nicht nur deutlich gemacht, dass diese Position nicht verhandlungsfähig war. Vielmehr setzte sie den folgenden Erhöhungsantrag entgegen:
- Alle mit mittlerem Wert festgelegten Vergütungsbestgandteile werden zum 01.01.2008 im Rahmen der Bandbreite um 7% und ab dem 01.01.2009 im Rahmen der Bandbreite um 10% erhöht, dasselbe gilt für Einrichtungen, welche den Anhang C der AVR anwenden.
- Die Weihnachtszuwendung wird ab dem 01.01.2008 um 0,1 % und ab dem 01.01.2009 um 0,1 % erhöht.
- Verkürzung der regelmäßigen Arbeitszeit im Sinne des § 1 Abs. 1 Anlage 5 zu den AVR vom mittleren Wert der Bundesbeschlusskommission vom 19.06.2008 um eine Stunde ab dem 01.01.2008 und um eine Stunde ab dem 01.09.2009.
Nach Aufforderung der Dienstgeberseite erklärte die Mitarbeiterseite in einer Protokollnotiz, dass sie zu Beratungen von Sparten- und Regionaltarifen bereit ist. Weiterhin erklärte sich die Mitarbeiterseite zur Einrichtung von Ausschüssen zu den Themen Ärztevergütung sowie untere Lohngruppen bereit.
Durch die Beschlussfassung ist der Weg frei für einrichtungsspezifische Anträge nach § 11 der AK-Ordnung.
aus: Dienstgeberbrief RK Mitte Nr. 6. August 2008
hausgegeben von der Dienstgeberseite der Regionalkommission Mitte