Das staatlich anerkannte Examen findet am Ende der dreijährigen Ausbildung statt. Es gliedert sich in einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil. Die einzelnen Prüfungen verteilen sich auf einen Zeitraum von ca. 10 Wochen. Die einzelnen Prüfungsteile werden von der LogAPro vorgegeben:
Schriftliche Prüfung: Logopädie, Audiologie/Pädaudiologie, Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde, HNO/Phoniatrie, Neurologie/Psychiatrie
Mündliche Prüfung: Logopädie, HNO/Phoniatrie, Pädagogik/Sonderpädagogik, Phonetik/Linguistik, Psychologie
Praktische Prüfung: Logopädie (selbständige Befundung, Therapieplanung und Therapiedurchführung)
Alle drei Teile müssen bestanden werden, Wiederholungsprüfungen sind möglich (gemäß gesetzlicher Vorgaben).
Nach bestandener Prüfung sind die AbsolventInnen berechtigt, die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung Logopädin/Logopäde zu führen und als Logopädin/Logopäde zu arbeiten.