Beratung

Wenn Sie feststellen, dass Sie selbst oder ihre Angehörigen Unterstützung brauchen, stellen sich Ihnen viele Fragen. Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können muss eine Pflegebedürftigkeit nach §§ 14 und 15 SGB XI festgestellt werden. Der Grad der Bedürftigkeit richtet sich nach der Eingruppierung in eine der drei Pflegestufen (Pflegestufe 1, Pflegestufe 2 und Pflegestufe 3), welche durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherungen festgestellt wird.

Neben Klärung der rechtlichen Grundlagen muss häufig auch das häusliche Umfeld umgestaltet bzw. an die neue Situation angepasst werden. Wir können Ihnen bei der Beratung und Beschaffung von Pflegehilfsmitteln, wie Pflegebett, Rollstuhl etc. behilflich sein.

Brauchen Sie Hilfe, beraten wir Sie gerne bei:
  • Fragen rund um die Pflegeversicherung
  • Beschaffung von Pflegehilfsmitteln

Wir kümmern uns
Wir sind anerkannter Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen.